Trauerfall
Erste Schritte
Die Trauer ist oft so überwältigend, dass man keinen klaren Gedanken fassen kann. Umso wichtiger ist es zu wissen, was im Trauerfall erledigt werden muss, damit alles seinen Gang geht, denn Sie unterliegen der gesetzlichen Totenfürsorgepflicht.
Ist Ihr Angehöriger zu Hause gestorben, muss als Erstes ein Arzt verständigt werden. Sollten Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen, wählen Sie die Rufnummer des ärztlichen Notdienstes 116 117. Nur ein Arzt kann den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Ist Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus oder Alten- bzw. Pflegeheim gestorben, übernimmt das Personal der Einrichtung die Verständigung des Arztes.