Auch als Patient
selbst bestimmen

Sollten Sie durch einen schweren Unfall oder eine Krankheit nicht in der Lage sein, Ihren eigenen Willen auszudrücken, entscheiden andere Personen über Ihre Behandlung und die zu verabreichenden Medikamente. Für die Angehörigen ist das oft schwierig, da sie nicht wissen, welche Behandlung und Medikation Ihre ethischen oder religiösen Vorstellungen zulassen und welche nicht.

Klarheit schafft hier eine Patientenverfügung, in der Sie festlegen können, welche medizinischen Behandlungen an Ihnen vorgenommen werden dürfen und welche Sie ablehnen. Die Verfügung kann formlos aufgesetzt und jederzeit von Ihnen verändert werden. Achten Sie darauf, dass sie Ort, Datum und Ihre Unterschrift enthält.

Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die Sie hier herunterladen können.