Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Ansprüche der Erben. Sie werden in unterschiedliche Ordnungen eingeteilt. So gehören der ersten Ordnung die Kinder und Kindeskinder des Verstorbenen an. Dazu gehören auch außereheliche Kinder. Für Ehepartner des Verstorbenen gelten Sonderregelungen. Die Erben zweiter Ordnung sind die Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Großeltern, Onkel und Tanten gehören zu den Erben dritter Ordnung.
Entspricht die gesetzlich geregelte Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen, wie oder an wen Ihr Nachlass oder bestimmte Teile davon gehen sollen, können Sie ein Testament aufsetzen. Es ist insbesondere dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen vererbt werden soll und es mehrere Erbberechtigte gibt, von denen aber nicht jeder das Unternehmenserbe antreten soll.
Das Testament muss handschriftlich verfasst werden und neben Ort und Datum Ihren vollständigen Namen enthalten. Natürlich müssen Sie es auch unterschreiben. Rechtssicherheit bei der Ausformulierung Ihres Testaments erhalten Sie, wenn Sie einen Rechtsanwalt oder Notar zurate ziehen. Das ist allerdings mit den entsprechenden Gebühren verbunden.